Der Bundesrechnungshof hat am 07.03.2024 die 3. Analyse der Energiewende veröffentlicht. Auf den folgenden Seiten wollen wir die wichtigsten Themen darstellen.
Den Originalbericht finden Sie auf der Webseit des Bundesrechnungshofes.
Das Ziel der Energiewende ist es gemäß §1 EnWG:
der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff zu versorgen, welche zunehmen auf erneuerbaren Energien beruht.
Bereits im Jahr 2018 und 2021 hatte der BRH darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung die Energiewende in Hinblick auf die Ziele der Versorgungssicherheit, und Bezahlbarkeit bei Elektrizität weiterhin unzureichend steuert.
Es wurde darauf hingewiesen, dass keine Worts-Case Szenarien berücksichtigt werden.
Die Energiewende hinkt ihren Zielen weit hinterher und zugleich ist es eine große gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
So sieht das ifo Institut die Gefahr eines erheblichen Wohlstandsabflusses ins Ausland.
Anhand einer Umfrage der IHK betrachten deutsche Unternehmen die Energiewende zunehmend skeptisch und planen immer öfter Produktionsverlagerungen ins Ausland.
Die Krieg in der Ukraine zeigt Schwachpunkte und weitere Herausforderungen der deutschen Energieversorgung.
Die Bundesregierung hat Maßnahmen verabschiedet um die Energiewende voran zu treiben. Sie sollen nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern insbesondere die Importabhängigkeit bei fossilen Brennstoffen verringern.
Punkte aus dem Osterpaket 2022
Deutschland ist Bestandteil des europäischen Strombinnenmarktes. Dieser soll zu niedrigeren Preisen sowie zu mehr Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit der Stromversorgung führen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass die europäischen Mitgliedstaaten ihre Erzeugungskapazitäten und Netze hinreichend dimensionieren und ihre Ziele fristgerecht umsetzen.
Deutschland exportiert manchmal Strom ins Ausland und importiert aber auch welchen. Durch die Abschaltung der AKW und Teile der KKW ist der Nettoimport nach Deutschland häufiger und umfangreicher gestiegen. Deutschland könnte dauerhaft zum Nettostromimporteur werden.
Deutschland wurde im Jahr 2023 zum Nettostromimporteur
Eine sichere Versorgung mit Strom aus volantielen erneuerbaren Energien erfordert, dass parallel ein weitgehend redundantes System mit gesicherter, steuerbarer Leistung verfügbar ist. Ausserdem ist ein erheblicher Ausbau der Stromnetze nötigt. Jedoch
Rückstand beim Netzausbau
Aktuell liegt der Netzausbau erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile 7 Jahre und ca. 6.000 Kilometer.
Stand: Ende 2023
Nur Best-Case Annahmen
Obwohl wir aktuell schon mit einigen Parametern hinter der Planung liegen, geht das BMWK immer vom Best-Case aus. Es fehlen Frühwarnsysteme und die unterschiedlichen Eintrittwahrscheinlichkeiten.
Der Ausbau von PV und WKA basiert auf volatilen Kraftwerken, welche tags- und jahreszeitlichen sowie wetterbedingten Schwankungen unterliegen. Eine gesicherte Leistung stellen sie nicht oder nur im geringen Umfang zur Verfügung.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat das BMWK im Februar 2022 eine KWS angekündigt und den Zubau von Backup-Kraftwerken geplant. Diese Backup Kraftwerke basieren auf Wasserstoff, Bioenergie und Gaskraftwerken.
Sollen auch zur Versorgungssicherheit beitragen. Doch es gibt hier technische Restriktionen und eine längere Dunkelflaute kann dadurch nicht ausgeglichen werden.
Geringe gesicherte Leistung bei PV und WKA.
Die im Jahr 2023 zugebaute Leistung:
Anfang 2023 stellte das BMWK fest, dass die Zubaudynamik bei weitem nicht ausreiche, um die Ziele 2030 erreichen zu können.
Der Zubau wird durch die Ausschreibungen der BNetzA bestimmt. Für WKA an Land wurden 12,84 GW ausgeschrieben, jedoch nur 6,38 GW realisiert. Das sind 50%
Das EEG 2023 legt fest, dass das im Vorjahr nicht vergebene Ausschreibungsvolumen dem Folgejahr zugeschrieben wird. Somit erhöht sich das auszuschreibende Volumen im Jahr 2024 von 10 GW auf 16,46 GW (+ 65%).
In der Bekanntmachung für den Gebotstermin 01.02.2024 hat die BNetzA diese zusätzliche Menge nicht berücksichtigt.
Die BNetzA konnte im Jahr 2023 von den gesetzlich vorgesehenen 12,84 GW WKA an Land nur 6,38 GW vergeben. Damit steigt das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2024 um die nicht vergebenen 6,46 GW auf 16,46 GW (+ 65%).
Im Februar 2022 wurde ein Zubau im Rahmen der Kraftwerksstrategie (KWS) ein Zubau gesicherter, steuerbarer Erzeugungsleistung aus Wasserstoff-, Bioenergie- und Gaskraftwerken angekündigt. Gesicherte steuerbare Erzeugungsleistung ist notwendig, um die Schwankungen der Erneuerbaren Kraftwerke zu kompensieren. Diese Backupkraftwerke dienen der Versorgungssicherheit und springen dann ein, wenn die EE nicht oder zu wenig liefern.
Im August 2023 kündigte das BMWK an, im Zuge der KWS neue Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 23.8 GW ausschreiben zu wollen:
Die Ausschreibung für Wasserstoff-ready-Gaskraftwerke erfordert die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission.
Die netzseitige Versorgungssicherheit hängt insbesondere vom Ausbau der Stromnetze ab. Es wird zwischen Übertragungsnetzen und den Verteilnetzen unterschieden.
Aktuell enthalten das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen und das Gesetz über den Bundesbedarfsplan Vorhaben zum Ausbau der Übertragungsnetze an Land von insgesamt 13 984 Leitungskilometern. Bis zum Ende des dritten Quartals 2023 wurden 2 695 Leitungskilometer bzw 19,3% fertiggestellt.
Zum 30. September 2023 ergibt sich zur ursprünglichen Planung ein Zeit- und Ausbauverzug von sieben Jahren und 6 000 Kilometern.
Ende September 2023 lag der Ausbau der Übertragungsnetze sieben Jahre und 6 000 Kilometer hinter dem Zeitplan.
Im Juni 2023 veröffentlichten die Übertragungsnetzbetreiber den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans. Dieser NEP (2037/45) weist bis zum Jahr 2045 eine Zubau an Land und auf See von 25 723 Kilometer aus.
Für die erforderliche Verstärkung der Verteilnetze erwarten die Verteilnetzbetreiber, dass sie 93 136 Kilometer Leitungen bis zum Jahr 2032 verstärken, optimieren, neu bauen oder ersetzen müssen.